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BEK 2024 173

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2025-01-07 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Verfügung vom 7. Januar 2025BEK 2024 173MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,a.o. Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.In SachenA.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 2. Oktober 2024, SU 2023 10638);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Beschwerdeführer erstattete am 9. Oktober 2023 Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung und machte geltend, dieser habe das ihm anvertraute Motorboot der Marke E.________ ohne vorgängigeZustimmung des Beschwerdeführers verkauft (U-act. 8.1.004). Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Beschuldigten mit Verfügung vom 2. Oktober 2024 ein (KG-act. 1/1). Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Oktober 2024 Beschwerde am hiesigen Gericht undstellte folgende Rechtsbegehren (KG-act. 1):1.Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz vom 2. Oktober 2024, mit welcher das Strafverfahren gegen D.________ eingestellt wurde, sei aufzuheben.2.Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren fortzusetzen und die notwendigen weiteren Ermittlungshandlungen durchzuführen.Verfahrensleitend wurde der Privatkläger mit Verfügung vom14. Oktober 2024 aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2024 eine Sicherheit von Fr. 1’500.00 zu leisten, mit der Androhung, dass im Säumnisfall auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde (KG-act. 3). Das Ausführungsdatum des Zahlungsauftrags des Privatklägers datiert vom 4. November 2024(vgl. KG-act. 9). Mit Verfügung vom 5. November 2024 stellte die Verfahrensleitung fest, dass die Bezahlung der Sicherheitsleistung verspätet sein könnte und setzte dem Rechtsvertreter des Privatklägers Frist, um sich zur Frage des verspäteten Zahlungseingangs zu äussern (KG-act. 10). Der Rechtsvertreter des Privatklägers reichte seine Stellungnahme samt Beilage am 18. November 2024 fristgerecht ein (KG-act. 11 und 11/1).2.Gemäss

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,a.o. Gerichtsschreiberin Patrizia Castellazzi.

In Sachen

A.________,Privatkläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,

betreffend

Einstellung Strafverfahren